Die Hirzel-Stiftung richtet sich bei der Beurteilung der eingereichten Gesuche nach klar definierten Förderkriterien. Die Gesuchstellenden können sich auf diesem Weg bereits vor der Eingabe ihres Gesuchs transparent zu den Masstäben informieren. Neben der Qualität des Projekts wird auch auf die Dringlichkeit und eine ausgewogene Verteilung der Vergabungen Wert gelegt.
Das sind die Förderkriterien:
- Das Gesuch richtet sich grundsätzlich auf die im Stiftungszweck genannten Themen.
- Das Gesuch stimmt mit den spezifischen Förderkriterien des jeweiligen Bereichs sowie mit den allgemeinen Förderrichtlinien überein.
- Das Gesuch wird mindestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht (die Hirzel-Stiftung leistet keine nachträgliche Finanzierung).
- Der Gesuchsteller verfolgt keine kommerziellen Ziele und ist steuerbefreit.
Das sind Ausschlusskriterien:
- Projekte, die professionelles Fundraising auf Provisionsbasis betreiben.
- Projekte, die politische oder religiöse Prägung aufweisen.
- Projekte, die überfinanziert sind.
- Projekte, die nicht einem breiteren Kreis, sondern vorwiegend den Gesuchstellern zugute kommen.